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 Häufig gestellte Fragen (FAQ)
 
Hier finden Sie Fragen, die von Patienten öfters gestellt werden. Die Themen reichen von speziellen Fragen rund um unser Schlaflabor bis hin zu allgemeinen Fragen über Schlafstörungen.  
     
  1. Wann sollte man sich in einem Schlaflabor untersuchen lassen?
  2. Welche Schlafstörungen können Sie in Ihrem Schlaflabor diagnostizieren?
  3. Was muß ich mitbringen, wenn ich ins Schlaflabor überwiesen werde?
  4. Wer kann mir helfen, wenn nach eingeleiteter Therapie Probleme auftreten?
  5. Wo bekomme ich Ersatzteile und Zubehör für mein Beatmungsgerät?
  6. Wie lange muß ich im Schlaflabor bleiben?
  7. Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten für ein Beatmungsgerät?
  8. Muß ich von nun an jede Nacht mit dem Gerät schlafen?
  9. Können bei der Beatmungstherapie Nebenwirkungen auftreten?
  10. Wie soll ich mit meinem Gerät schlafen, wenn ich durch die Nase keine Luft mehr bekomme?



1. Wann sollte man sich in einem Schlaflabor untersuchen lassen?
 
Bei den unten aufgeführten Symptomen sollten Sie einmal Ihren Hausarzt aufsuchen. Sofern er einen Verdacht auf eine behandlungsbedürftige Schlafstörung erkennt, findet eine Einweisung in ein Schlaflabor statt.
  • Ein- oder Durchschlafstörungen
  • extreme Tagesmüdigkeit und gelegentliches Einnicken
  • Einnicken beim Autofahren
  • starkes Schnarchen
  • nächtliche Atempausen.



2. Welche Schlafstörungen können Sie in Ihrem Schlaflabor diagnostizieren?  

3. Was muß ich mitbringen, wenn ich ins Schlaflabor überwiesen werde?
 
Eine Einweisung von Ihrem Haus- oder Facharzt und Ihre Versichertenkarte.
 


4. Wer kann mir helfen, wenn nach eingeleiteter Therapie Probleme auftreten?
 
Wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt. Falls nötig, wird er sie an uns verweisen.
 
Bei Fragen zu Ersatzteilen und Zubehör ist der Hersteller Ihres Beatmungsgerätes Ihr Ansprechpartner. Für die Übernahme der Kosten von Zubehör und Ersatzteilen benötigen Sie unbedingt ein ärztliches Rezept.
 


5. Wo bekomme ich Ersatzteile und Zubehör für mein Beatmungsgerät?
 
Wenden Sie sich bitte an den Hersteller. Die Adresse und Telefonnummer finden Sie auf Ihrem Gerät und in der Bedienungsanleitung. Wenn Sie Ersatzteile benötigen, bedenken Sie bitte, daß Sie dafür von Ihrem Hausarzt ein Rezept brauchen, das Sie dann an den Hersteller schicken.
 
 

6. Wie lange muß ich im Schlaflabor bleiben?
 
Höchstens zwei Nächte. In der ersten Nacht erfolgt die Untersuchung mit anschließender Diagnose. Sofern Sie ein Beatmungsgerät benötigen, bleiben Sie noch eine zweite Nacht, in der wir Ihr Gerät auf Ihre Therapie abstimmen.
 


7. Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten für ein Beatmungsgerät?
 
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen sowohl die Kosten für die Therapie als auch für das Beatmungsgerät. Nur für den üblichen Eigenbeitrag für einen Aufenthalt im Krankenhaus müssen Sie selbst aufkommen. Sofern Sie privat krankenversichert sind, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Kasse über den Umfang der Kostenübernahme.
 
 

8. Muß ich von nun an jede Nacht mit dem Gerät schlafen?
 
Ja. Aber es gibt Ausnahmen: Wenn beispielsweise Ihre Nase aufgrund einer Erkältung verstopft ist.
 


9. Können bei der Beatmungstherapie Nebenwirkungen auftreten?
 
Ja, manchmal. Beispielsweise können die Schleimhäute aufgrund der Luftströmung austrocknen. In diesem Falle wird in das Gerät ein Luftbefeuchter eingesetzt. Auch klagen manche Patienten am Anfang der Therapie über Aufstoßen und Völlegefühl am Morgen. Das geht aber schnell wieder vorüber und ist dadurch bedingt, daß die zusätzliche Atemluft nicht nur eingeatmet sondern auch verschluckt wird. Außerdem kann die Beatmungsmaske unangenehme Druckstellen im Gesicht verursachen. Dann wechselt man einfach auf eine Maske einer anderen Größe oder eines anderen Typs.
 


10. Wie soll ich mit meinem Gerät schlafen, wenn meine Nase aufgrund einer Erkältung verstopft ist?
 
In diesem Fall schlafen Sie ausnahmsweise ohne Gerät. Allerdings können Sie Nasentropfen oder -sprays versuchen, um die Nase wieder frei zu bekommen. Benutzen Sie diese Medikamente aber auf keinen Fall länger als 4 Wochen.

 

 
 Wie Sie in unser Schlaflabor kommen
 
1. Wenn Sie glauben, daß Sie eventuell an Schlafstörungen leiden könnten, suchen Sie ihren Haus- oder Facharzt auf.
 
2. Sofern Ihr Arzt Hinweise auf eine Schlafstörung feststellt, wird er eine ambulante Untersuchung einleiten. Entweder führt er diese Untersuchung selber durch, oder er wird Sie an unsere Schlafambulanz verweisen.
 
3. Sollte Ihr Arzt nach der ambulanten Untersuchung der Meinung sein, daß eine Vorstellung im Schlaflabor erfolgen sollte, rufen Sie uns an, um mit uns einen Termin zu vereinbaren. In der Regel ist dieser Termin 14 Tage nach Ihrem Anruf.
 

0201-433-11133
 



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